Eine zentrale Herausforderung der Gegenwart ist es, die Erneuerbaren Energien in das System zu integrieren. Während früher Kraftwerke in zentralen Strukturen Strom erzeugten, speisen nun dezentrale Kraftwerke wie PV-Anlagen und Biogasanlagen Strom in das Netz ein.
Die EG-Unterneukirchen trägt seinen Teil zur Energiewende bei indem wir laufend das Stromnetz ausbauen und somit Anlagen zur Gewinnung von erneuerbare Energien gebaut werden können.
Nach 20 Jahren läuft die Förderung einer Einspeiseanlage nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) aus. Was bedeutet das für mich und was muss ich tun?
Mit Ablauf der Förderung dürfen wir den von Ihrer Anlage erzeugten Strom nicht mehr nach dem EEG vergüten. Für die Zeit nach dem Ende der staatlichen Einspeiseförderung gibt es für Sie verschiedene Möglichkeiten die Anlage weiter zu nutzen:
Bei jeglicher Änderung der Betriebsart und Zubau eines Speichers sind Sie verpflichtet, dies bei der
EG Unterneukirchen eG und im Marktstammdatenregister (MaStR) zu melden.