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FESTSTELLUNG DES GRUNDVERSORGERS ZUM 30.09.2021

UND MITTEILUNG NACH §36ABS.2ENWG

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1.Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.Hiermit teilen wir mit, dass entsprechend den oben genannten Vorgaben die EG Unterneukirchen e.G. der Grundversorger für Strom im Netzgebiet ist

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