
EEG & KWKG
Erneuerbare-Energien-Gesetz
Die EGU vergütet die Einspeisung von Strom, der ausschließlich aus Wasserkraft, Windkraft, solarer Strahlungsenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas oder aus Biomasse erzeugt wird, nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien Gesetz – EEG).
Für weitere Informationen zu den Förderkriterien und den Vergütungssätzen verweisen wir Sie auf:
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, Juris GmbH (PDF, 182 kB)
Wenn Sie Fragen zum Netzanschluss von Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz an das Netz der EGU haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner.
Zahlen und Fakten 2008